Erforschung und Erhalt der Artenvielfalt, der Biodiversität, für kommende Generationen gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Menschheit. Um dieses Ziel zu erreichen, muss man Artenschutz betreiben. Leider sind die Artenschutz-Maßnahmen, die seitens der Gesetzgeber ergriffen werden, objektiv wirkungslos. Bei kaum einer der seit über 40 Jahren durch sie geschützten Kleintier-Arten hat sich der Gefährdungsgrad verringert, bei vielen erheblich verschlechtert. Statt kontraproduktive Verbote zu erlassen, sollten also zum einen Lebensräume effektiv geschützt werden, zum anderen Importe wildlebender Arten erlaubt bleiben, um Erhaltungszuchtprojekte initiieren zu können. von Frank Schäfer

Die Vorstellungen von Politikern, die ja in der Regel keine Biologen sind, über Artenschutz basieren auf Ideen des Feudalrechts und der Großwildhege. Man erhebt den Anspruch, wildlebende Tiere und Pflanzen seien staatliches Eigentum und der Staat habe daher auch darüber zu verfügen – wie im Feudalismus. Man glaubt, durch Verbote und Einschränkung der Nutzung, also der Jagd oder des Einfangens, Arten schützen zu können. Tatsächlich trifft das in sehr begrenztem Umfang auf wenige große Tierarten zu, etwa landlebende Großsäuger (z. B. Wildrinder, Hirsche, Großkatzen, Wölfe etc.), große Vogelarten (z. B. Kraniche, Störche, Großtrappen, Greifvögel usw.) oder auch Wale und Robben. Hier können Jagdgesetze und Abschussquoten tatsächlich bestandsentscheidend sein, kann eine Verfolgung der Wilderei sich positiv auf die Bestände auswirken.

den vollständigen Artikel finden Sie in Ausgabe 100